Auch wenn wir unsere Kernaufgaben über Friedhofsgebühren finanzieren, sind wir für den Erhalt unserer Friedhofsanlagen auf Spenden angewiesen.
Die Friedhofsgebühren dürfen von uns für einige Aufgaben nicht erhoben und damit auch verwendet werden. Das betrifft alles, das für den laufenden Bestattungsbetrieb nicht erforderlich ist, wovon
vor allem der Denkmalerhalt auf unseren Friedhöfen betroffen ist.
Diese Vorgabe stellt sicher, dass Friedhofsgebühren nur zweckgebunden verwendet werden dürfen und Angehörige im Sterbefall nicht von zu hohen Gebühren überfordert werden.
Die Restaurierung von historischen Grabstätten ist aber natürlich eine kulturell wertvolle Aufgabe, der wir uns gerne widmen - auch um den Sanierungsstau der vergangenen Jahre zu
bewältigen.
Befähigt werden wir dazu von unseren Fördermittelgebern bei der Landeshauptstadt Dresden, vor allem dem Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Stadtbezirksamt Cotta, Stadtbezirksamt Plauen und
dem Amt für Kultur und Denkmalschutz.
Für die Teilnahme an Förderverfahren ist jedoch auch immer ein Eigenanteil seitens des Antragstellers erforderlich. Zum Aufbringen dieses Anteils dürfen wir Friedhofsgebühren nur bei Baumaßnahmen
bzw. zur Verkehrssicherheit nutzen und sind somit auf Spenden angewiesen.
Diese werden von uns in einer zweckgebundenen Rücklage verwahrt und kommen somit auf jeden Fall Denkmalerhaltungsmaßnahmen zugute!
Wer sich durch eine Spende für den Erhalt unserer denkmalgeschützten Friedhöfe einbringen möchte,
kann dies jederzeit tun unter:
Verband der Annenfriedhöfe Dresden
IBAN: DE52 3506 0190 1613 2400 19
BIC: GENODED1DKD
Ab einer Spendensumme von 200€ erstellen wir Ihnen auch gern eine Spendenbescheinigung, sofern Sie dies wünschen und uns Ihre Adresse mitteilen.
Bei geringeren Beträgen können Sie diese auch ohne Bescheinigung steuerlich geltend machen.